DGUV V3

Die Gesetzesgrundlage

 

1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektronischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektronischen Regeln entsprechend betrieben werden.

(2) Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d.h. entsprechen sie nicht mehr den elektronischen Regeln nach VDE, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.

Was soll geprüft werden?

 

Geprüft wird alles, was mit elektrischer Netzspannung betrieben wird und in einem Unternehmen oder in einer öffentlichen Einrichtung zum Einsatz kommt. Alle ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel und Anlagen müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und das Messergebnis protokolliert werden.

Ortsveränderliche Betriebsmittel und Maschinen sind bspw.: Computer, Monitore, Kaffeemaschinen, Kopierer, Netzteile, Lampen, Haartrockner, Bohrmaschinen, Trennschleifer, Verlängerungsleitungen, Mehrfach-Steckdosen, Faxgeräte, Drucker, Laborgeräte, Stehlampen, Registrierkassen etc.

Ortsfeste Anlagen: Stromverteilungen, Schaltschränke, Steckdosen, Unterverteilungen, Einbauleuchten, Arbeitsplatzbeleuchtung, elektrische Gebäudeinstallation, Sicherungen, Kontroll- und Sicherheitssysteme etc.

Ortsfeste Maschinen: Industrieöfen, Drehbänke, Fräsautomaten, Roboter, Lackieranlagen, Fertigungsstraßen, Pressen, Automaten, Prüfstände etc.

Rechtssichere Dokumentation

 

Unsere Dokumentation mit rechtssicheren Wirkung gilt für Sie als  Nachweis überc die Durchführung der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) bspw. gegenüber der Berufsgenossenschaft und Versicherungsgesellschaften.

Jedes geprüfte Gerät wird mit einer eindeutigen Prüfnummer versehen, um es jederzeit identifizieren zu können.

Über die Prüfung jedes Geräts wird ein Prüfprotokoll erstellt. Im Prüfprotokoll (Prüfbericht) wird der Zustand des geprüften Geräts dokumentiert. Er enthält neben den gerätespezifischen Daten wie Geräteart, Typ, Standort usw. die Prüfschritte und Ergebnisse in übersichtlicher Form (Grenzwert / Messwert).

Die Prüfprotokolle werden nach der Abwicklung in digitaler Form oder auf Speichermedium überreicht.